Land Rheinland-Pfalz stockt Sondervermögen des Bundes mit insgesamt 600 Millionen Euro auf

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stellt Mittel in Höhe von 500 Milliarden Euro bereit. Davon gehen 100 Milliarden Euro an die Länder und Kommunen. Rheinland-Pfalz erhält einen Anteil von ca. 4,8 Milliarden Euro. In der quotalen Mittelverteilung bedeutet dies, dass Rheinland-Pfalz eine Verteilung zwischen Kommunen und Land im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent erhält. 

Das Land stockt den kommunalen Anteil über die Gesamtlaufzeit mit insgesamt 600 Millionen Euro auf. Bei der Verteilung der Mittel an die Kommunen wird als wesentliches Verteilungskriterium die Einwohnerzahl mit einem Anteil von 90 Prozent herangezogen, gepaart mit einem Ergänzungsfaktor Finanzschwäche mit einem Anteil von 10 Prozent. Die Mittel werden an kreisfreie Städte und Landkreise verteilt. So gehen zum Beispiel an den Landkreis Mayen-Koblenz insgesamt 178.600.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem kommunalen Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes (148.100.000 Euro) und dem  Anteil aus der 600 Millionen Euro Aufstockung des Landes (30.500.000 Euro).

Das unter dem Namen „Handlungsstarke Kommunen“ vom Land Rheinland-Pfalz mit 600 Millionen Euro aufgestockte Sondervermögen bedeutet jährliche Ergänzungszuweisungen zur Überbrückung besonderer Belastungen in den Jahren 2025 und 2026. Die Empfänger sind Landkreise, kreisfreie Städte und die großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt. Landkreise, in deren Gebiet große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt liegen, sind verpflichtet, den anteiligen Betrag an diese weiterzuleiten. Dazu zählen zum Beispiel auch die Städte Mayen (957.907 Euro) und Andernach (1.619.324 Euro).

Als Verteilungsquote und Berechnungsgrundlage gilt: Neben einem einwohnerbezogenen Sockelbetrag von 20 Euro pro Kopf erfolgt eine Bedarfsorientierte Zuweisung unter Berücksichtigung der im Sozial- und Jugendhilfeansatz bezeichneten Leistungsausgaben der Jahre 2021-2023, deren Ermittlung auf die Berechnung der Schlüsselzuweisung B aufbaut. Im Übrigen sind evtl. Korrekturen bis zur Verkündung  des Änderungsgesetzes noch nicht berücksichtigt.

„Es ist eine großartige Leistung unserer Landesregierung, dass sie das Sondervermögen des Bundes mit insgesamt 600 Millionen Euro aufstockt und den Kommunen somit weitere Investitionsmöglichkeiten ermöglicht“, fasste der Staatsminister und Landtagsabgeordnete Clemens Hoch das bemerkenswerte Finanzprojekt des Landes Rheinland-Pfalz zusammen.