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5,8 Millionen Euro für Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz

von BenjaminKastner | Jan. 19, 2026 | MdL

27 Geburtshilfeabteilungen in den Krankenhäusern von Rheinland-Pfalz erhalten insgesamt ca. 5.8 Millionen Euro. Die Mittel werden auf bundesgesetzlicher Grundlage nach einem von den Ländern festgelegten Verteilungsschlüssel zur Verfügung gestellt.

„Da die Geburtshilfe in vielen Bereichen mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen hat, ist es wichtig, dass auch in diesem Jahr zusätzliche Gelder bereitgestellt werden“, betonte Staatsminister Clemens Hoch, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis 11 (Andernach, VG Pellenz und VG Mendig). Auf diese Weise sollten die Geburtshilfen noch bevor die Krankenhausreform ihre Wirkung entfalte und dann die Finanzierungsbedingungen ohnehin grundsätzlich zugunsten der Geburtshilfen geändert würden, finanziell stabilisiert werden,  so Clemens Hoch.

Zu den Krankenhäusern, deren Geburtshilfeabteilungen von der Förderung profitieren, zählen u.a. auch das St. Nikolaus Stiftshospital Andernach (103.147,46 Euro) und das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, St. Elisabeth (396.125,56 Euro). 

Rheinland-Pfalz hat sich in den Bund-Länder-Beratungen zur gesetzlichen Ausgestaltung der Förderung dafür eingesetzt, dass nicht nur einzelne Geburtshilfen gefördert werden, sondern in Abweichung von den Vorschlägen der Regierungskommission eine Förderung in der Breite möglich ist, um den besonderen Herausforderungen der geburtshilflichen Versorgung in einem Flächenland Rechnung zu tragen.

Zur zielgenauen und effizienten Verteilung der Bundesgelder hat die Landesregierung erneut ein zweigleisiges Modell gewählt: Als Sockelbetrag erhalten alle 27 in den Krankenhausplan aufgenommenen Geburtskliniken eine standortindividuelle Förderung. Dafür werden mehr als 3 Millionen Euro eingesetzt. Rund 2,7 Millionen Euro werden als besondere Förderung für Geburtskliniken mit besonderer Bedeutung genutzt. Wenn eine Geburtshilfe für mehr als 950 Frauen im gebärfähigen Alter die einzige ist, die innerhalb von 40 Minuten erreicht werden kann, können dort pauschal pro bedrohte Klinik 250.000 Euro zusätzlich berücksichtigt werden. Von dieser Zusatzförderung profitieren im Land weiterhin zehn Kliniken. Ein Anteil von 225.000 Euro wird auf die vier Geburtshilfen in Rheinland-Pfalz verteilt, die auch 2026 im Beleghebammen-System arbeiten.

„Da die Auswirkungen des neuen Hebammen-Hilfevertrages auf die Vergütung der Beleghebammen derzeit noch nicht abschließend absehbar sind, wollen wir dieser Unsicherheit Rechnung tragen und dies in diesem Jahr gezielt berücksichtigen“, sagte der Staatsminister und Landtagsabgeordnete Clemens Hoch.

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