Clemens Hoch, Staatssekretär, und Marc Ruland, MdL begrüßen das neue Test-Angebot

Kurz vor Weihnachten hatte der Landtagsabgeordnete Marc Ruland mit verschiedenen Kindertagesstätten unter anderem über die angekündigten Corona-Tests für Erzieherinnen und Erzieher gesprochen. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich bei der Stadt Andernach, in deren Eigenschaft als Träger viele der Einrichtungen sind, wie hier das Corona-Test-Procedere ablaufe. 

In einem Schreiben an den Landtagsabgeordneten Marc Ruland teilte die Andernacher Stadtverwaltung im Auftrag von Bürgermeister Claus Peitz mit, dass der Bedarf bei den MitarbeiterInnen der Kitas und Horte sehr groß sei und bereits die ersten Erziehungskräfte im Testzentrum Mayen auf Corona getestet worden seien. Weiter hieß es in dem Schreiben der Stadt: „Zur Zeit läuft eine Abfrage bei den städtischen Kitas, um die Zahl der Testwilligen (anonym) zu ermitteln. Sobald uns eine entsprechende Rückmeldung vorliegt, können wir Sie gerne über den Prozentsatz informieren. Rückmeldungen der freien Träger über durchgeführte Testungen liegen der Stadt Andernach derzeit noch nicht vor.“

Ebenso wie Clemens Hoch, Staatssekretär, begrüßte auch Marc Ruland, MdL das neue und freiwillige Corona-Test-Angebot für die Erzieherinnen und Erzieher. Diese können sich zukünftig jederzeit testen lassen. Eine solche Testung ist freiwillig. Es geht darum, denjenigen, die hinsichtlich einer möglichen Ansteckung besorgt sind, das Angebot zu machen, sich auch ohne Symptome testen zu lassen. Die Möglichkeit, bei Symptomen beispielsweise beim Hausarzt oder im örtlichen Testzentrum getestet zu werden, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen. Die SARS-CoV-2-Testung soll mittels PoC-Antigen-Test (= Schnelltest) zügig und unkompliziert durchgeführt werden. Dies ist für die betroffenen Personen nicht mit Kosten verbunden. Sie wenden sich diesbezüglich an ihre Kita- oder Einrichtungsleitung, die ihnen nach Prüfung des Sachverhaltes einen Berechtigungsschein zur Vorlage bei der Testeinrichtung ausstellt.

Betroffene Personen können die Testeinrichtung selbst wählen und vereinbaren selbstständig einen Termin, der grundsätzlich außerhalb der Dienst- bzw. Arbeitszeit liegen sollte. Eine Aufstellung der in 

Frage kommenden Stellen sowie Informationen zum Verfahrensablauf, zum Kreis der berechtigten Personen und zur Abrechnung finden Sie ebenfalls unter dem Link https://s.rlp.de/schnelltestvermittlung.

Zur Klärung medizinischer Fragen steht ferner die Hotline des Instituts für Lehrergesundheit unter der Telefonnummer 0800-3400100 montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung.