Abgeordnetenentschädigung
Die Entschädigung für Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtags beträgt monatlich 6.992,57 Euro (§ 5 Abs. 1 AbgGRhPf).
Aufwandspauschalen
Die Aufwandspauschalen bestehen aus den nachfolgend aufgeführten Pauschalen, deren Höhe bei den einzelnen Abgeordneten unterschiedlich sein kann.
Die Kostenpauschale wird gezahlt für allgemeine Kosten, insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises, der Anmietung von Büroräumlichkeiten für das Wahlkreisbüro, für Bürokosten sowie für Porto- und Telefonkosten. Die Unkostenpauschale beträgt monatlich 1.280,00 Euro (§6 II, Nr. 2 AbgGRhPf)
Die Tagegeldpauschale wird für Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei Reisen gewährt. Sie beträgt monatlich 310,00 Euro und verringert sich beim Bezug von Amtsbezügen sowie dann, wenn Abgeordnete an Plenarsitzungen, an Sitzungen ihrer Fraktion oder als Mitglieder von Ausschüssen an dessen Sitzungen nicht teilnehmen. (§6 II, Nr. 3 AbgGRhPf)
Die Fahrtkostenpauschale soll die Kosten für Fahrten in Ausübung des Mandats abgelten; sie richtet sich nach der Entfernung zwischen Mainz (Sitz des Landtags) und dem Wohnsitz. Sie beträgt 467,06 Euro.
Die Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern werden auf Antrag bis zu einem Höchstbetrag übernommen.
Amtsausstattung als Landtagsageordneter
Büro und technische Ausstattung: – Ein Büro in Mainz im Abgeordnetenhaus (Adresse: Kaiser-Friedich-Str. 3, 55116 Mainz) – 1 PC für das Büro in Mainz und 1 iPad für die Arbeit im Bürgerbüro. – Möbel und weitere Ausstattung für das Mainzer Büro werden vom Landtag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt.
Mitarbeiter/innen: Einem Abgeordneten werden auf Antrag die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung seiner parlamentarischen Arbeit bis zu dem Betrag erstattet, der dem Tabellenentgelt eines in Vollzeit Beschäftigten des Landes in der Entgeltgruppe E 11 (3690,86 Euro); erstattet werden auch die entsprechenden Nebenleistungen wie Arbeitgeberanteile, -beiträge und -Zuschüsse.Das Personalbudget wird von der Landtagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen.
Für Dienstreisen stellt der Landtag mir folgende Leistungen bereit: – Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse) für Fahrten in Rheinland-Pfalz und von den Grenzbahnhöfen nach Berlin. – Reise- und Übernachtungskosten die in Ausübung des Mandats anfallen und nicht durch die o.g. Pauschalen abgedeckt sind, werden auf Antrag erstattet. Der Antrag muss i.d.R. vor der Dienstreise gestellt und genehmigt werden.