Clemens Hoch: „Das Land Rheinland-Pfalz hat sich frühzeitig für ein entsprechendes Hilfsprogramm eingesetzt“
Mit dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse vom 20.12.2022 hat der Bundesgesetzgeber unter anderem Entlastungen für Krankenhäuser beschlossen. Zugelassene Krankenhäuser erhalten daher für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. April 2024 eine pauschale Unterstützungszahlung zum Ausgleich der durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen.
Der Bund hat hierfür insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) anhand der Anzahl der vorgehaltenen Betten zur akutstationären Versorgung auf die Bundesländer aufgeteilt werden. Der Anteil für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser beträgt insgesamt rund 74 Millionen Euro; das entspricht für jedes aufgestellte Bett ca. 3.100 Euro. So wurden zum Beispiel für das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH 3.593.234,40 Euro bewilligt, für das St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH 693.431,20 Euro, die Rhein-Mosel-Fachklinik erhält 1.093.730,12 Euro und die Barmherzige Brüder Saffig 204.877,40 Euro. Die Auszahlung durch das BAS erfolgt in drei gleichen Teilbeträgen jeweils im Januar, Februar und März zum Monatsende an das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Das Gesundheitsministerium wird das Geld umgehend und unbürokratisch an die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser weiterleiten.
„Damit tragen wir jetzt schnell und unbürokratisch zur Linderung der Belastungen unserer Krankenhäuser bei und helfen, wirtschaftlich bedingte Ausfälle zu vermeiden“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch, MdL. „Das wichtigste Ziel ist jetzt, kurzfristig die medizinische Versorgung weiter sicherzustellen und die Kliniken in der aktuellen Situation auch finanziell zu entlasten“, so der Staatsminister und Landtagsabgeordnete Hoch, der weiter ausführte: „An den großen Strukturreformen zur Krankenhausfinanzierung arbeiten wir gleichzeitig intensiv auf Bundes- und Landesebene, um auch langfristig eine gute medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz zu sichern.“
Clemens Hoch betont zudem, dass das Land Rheinland-Pfalz sich gemeinsam mit weiteren Bundesländern bereits frühzeitig auf Bundesebene für ein bundesweites Hilfsprogramm im Hinblick auf die gestiegenen Energiekosten der Krankenhäuser eingesetzt hat. Die erst jetzt erfolgte Entscheidung des Bundes zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser muss nun zeitnah umgesetzt werden, da die wirtschaftliche Situation vieler Kliniken unmittelbar gefährdet ist. „Hier ist mein Ministerium gut aufgestellt und steht in engem Austausch mit den Kliniken im Land“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch, MdL.