Im Rahmen von Gesprächen von Marc Ruland, MdL und Clemens Hoch, Staatssekretär, in einigen Grundschulen der Region stieß Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ auf große Zustimmung.

So wurden in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 insgesamt 53 Grundschulen als Projektschulen aufgenommen. Davon erhielten 43 Schulen jeweils ca. 10 mobile Endgeräte inklusive Zubehör. 

In der ersten Jahreshälfte 2021 erhalten weitere 10 Schulen mobile Endgeräte.

Bereits zwischen 2007 und 2016 hatten eine Vielzahl von Schulen im Rahmen des Landesprogramms u.a. Laptops, Tablets und interaktive Präsentationseinheiten im Wert von 1,1 Millionen Euro erhalten.

„Wichtig ist, dass die Schulen alle rasch ans Netz angeschlossen werden und vor allem brauchen sie nicht nur die Hardware, sondern auch fachkundige technische Assistenten“, so Marc Ruland, MdL. Ein Technischer Assistent sei mehr als ein ‚digitaler Hausmeister‘, der an mehreren Schulen zum Einsatz komme.

Zurzeit findet ein intensiver Austausch zwischen Bildungsministerium und Innenministerium statt, bei dem es u.a. um die Neuausschreibung des Rahmenvertrages geht sowie um die Frage, inwieweit die Schulträger – also auch der Landkreis Mayen-Koblenz – seitens der Landesregierung unterstützt werden können, um den WLAN-Ausbau zu beschleunigen.

Zum Digitalpakt Schule I, II, III und IV sei an dieser Stelle bemerkt, dass die weiteren Zusatzvereinbarungen ohne die KMK-Präsidentschaft in 2020 in dem Umfang und der Geschwindigkeit nicht zustande gekommen wären. 

Digitale Dienstgeräte für alle Lehrkräfte wurden vom Bund angekündigt. Es handelt sich dabei um eine weitere Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule IV. Die Bund-Länder-Vereinbarung dazu ist am 28. Januar 2021 in Kraft getreten, nachdem alle Länder und der Bund unterzeichnet haben. Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig leistete Ihre Unterschrift bereits am 21. Dezember 2020.

Parallel dazu wird bereits heute an einer landesinternen Förderrichtlinie gearbeitet, die als Rechtsgrundlage für die Weiterleitung der demnächst zur Verfügung stehenden Bundesmittel dienen wird. Die Beschaffung der Lehrkräfteendgeräte soll – analog zum oben bereits beschriebenen Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler – durch die Schulträger erfolgen. Das Land wird die Schulträger mit der Bereitstellung von Rahmenverträgen bei der kurzfristigen Beschaffung der Geräte unterstützen. Obwohl die Mittel des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ prinzipiell bis zum 31. Dezember 2024 zur Verfügung stehen, unterstützt das Land die vollständige Verausgabung der Mittel bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. 

Das Land verstärkt auch den Digitalpakt IV mit umfangreichen Landesmitteln. „Insgesamt sollen dazu 2,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon wurden bereits im August 2020 ca. 1,5 Mio. Euro zur Beschaffung von 3.000 digitalen Endgeräten (2000 Laptops und 1000 Tablets) aufgewendet“, so Clemens Hoch, Staatssekretär. Die genannten Geräte stehen für Lehrkräfte, die aufgrund einer (Vor-)Erkrankung im Verlauf der Pandemie keinen Präsenzunterricht anbieten können, bereits seit November 2020 in den kommunalen Medienzentren zur Ausleihe bereit.