Den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz stellt das Land auch in diesem Jahr wieder pauschale Fördermittel für die kurzfristige Wiederbeschaffung von Anlagegütern und für kleine Baumaßnahmen zur Verfügung. „Ich freue mich, dass wir den Krankenhäusern für das Jahr 2023 – ebenso wie im vergangenen Jahr – insgesamt 65 Millionen Euro zur Verfügung stellen können. Hinzu kommt, dass wir den Jahresgesamtbetrag der pauschalen Investitionsfördermittel bereits jetzt schon vollständig bewilligen können und zum 1. März 2023 an die Krankenhäuser auszahlen“, sagte Staatsminister Clemens Hoch, MdL. Auf diese Weise leiste das Land erneut einen Beitrag zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser in der Corona-Krise, so Clemens Hoch, der hinzufügte, dass dies durch eine erneute Änderung der Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser möglich sei. 

Bewilligt wurden die Fördermittel u.a. für das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (Koblenz) in Höhe von 3.541.348,00 Euro, für das St. Nikolaus Stiftshospital Andernach in Höhe von 831.256.00 Euro, das Landeskrankenhaus AöR mit einem Betrag von 2.597.256,00 Euro und für das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Saffig in Höhe von 145.715,00 Euro. „Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind gut aufgestellt; sie gewährleisten die stationäre Akutversorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz auf einem hohen medizinischen Niveau. Gleichzeitig sind Belastungen und Anforderungen an Personal und Infrastruktur nicht erst durch die Corona-Pandemie gestiegen. Hier wird über die eigenen Grenzen hinaus Enormes geleistet. Dafür sind wir unendlich dankbar und freuen uns, dass wir als Land einen Beitrag zur Entlastung beitragen können“, betonte Hoch.